Pfandpflicht

Erweiterte Pfandpflicht für Plastikflaschen.

Seit dem 01. Januar 2022 gehören alle Einweg-Plastikflaschen und Getränkedosen, unabhängig von ihrem Inhalt zum Pfandsystem. Milchgetränke sind allerdings noch von der Regelung ausgenommen. 
Ebenso wie bereits andere Flaschen werden diese mit jeweils 25 Cent berechnet. 

Achten Sie in Zukunft bei allen Kunststoff-Flaschen und Dosen für Getränke auf das Etikett. Für die Flaschen und Dosen, die bereits vor dem Jahreswechsel im Regal standen, gilt eine Übergangsregelung bis zum 1. Juli 2022.