Rücknahmepflicht

Ab 2022 gilt die Rücknahmepflicht von Elektro-Kleingeräten

Ab diesem Jahr gilt neben der erweiterten Pfandpflicht auch eine Rücknahmepflicht von Elektro-Kleingeräten für Discounter und Supermärkte.
Diese gilt für alle Lebensmittelmärkte, die selbst (hin und wieder) Elektrogeräte anbieten und eine Gesamtverkaufsfläche von mindestens 800 Quadratmetern haben.

Zu den Kleingeräten zählen alle Elektrogeräte bis zu einer Kantenlänge von max. 25 cm. 

E-Geräte jeglicher Größe können Sie weiterhin kostenfrei auf den ASF-Recyclinghöfen entsorgen. Die Öffnungszeiten finden Sie hier.