Seit dem 1. Juli gilt die neue Rücknahmepflicht für Kioske, Tankstellen und andere Verkaufsstellen von E-Zigaretten und elektronischen Tabakerhitzern; unabhängig vom Neukauf.
Unser Apell an alle Raucher/innen: geben Sie die alten Vapes kostenlos zurück statt sie wegzuwerfen!
Warum ist das so wichtig?
Die Dinger sind brandgefährlich! Oft landen Einweg-Vapes achtlos auf der Straße oder im Papierkorb und landen so im Restmüll. Die enthaltenen Batterien können sich erhitzen, aufblähen, Funken schlagen und im Sammelfahrzeug sogar Brände auslösen. Solche Vorfälle gehören für Entsorgungsbetriebe inzwischen zum Alltag. Mit der neuen Rücknahmepflicht wird es jetzt deutlich einfacher, die Geräte korrekt zu entsorgen – nämlich genau dort, wo sie gekauft wurden. Das ist zum einen sicherer – und zum anderen bleiben die Rohstoffe im Wirtschaftskreislauf.
Hinweis: Auch wiederverwendbare Vapes enthalten Lithiumbatterien und müssen ebenfalls separat entsorgt werden.
Mit der Novelle des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG4), die am 1. Januar 2026 in Kraft getreten ist, hat der Gesetzgeber die Rücknahmepflichten für elektronische Produkte ausgeweitet. Nach Ablauf einer sechsmonatigen Übergangsfrist müssen seit dem 1. Juli 2026 alle Verkaufsstellen, die E-Zigaretten oder elektronische Tabakerhitzer anbieten, ausgediente Geräte kostenlos zurücknehmen. Die Rückgabe ist unabhängig vom Kauf eines neuen Produkts möglich.
Viele Verkaufsstellen sind erstmals zur Rücknahme verpflichtet
Während größere Händler bereits seit Jahren Elektro-Altgeräte zurücknehmen müssen, betrifft die Regelung nun auch kleinere Verkaufsstellen. Entscheidend ist nicht die Größe des Geschäftes, sondern der Verkauf von E-Zigaretten und elektronischen Tabakerhitzern.
Mit der gesetzlichen Neuregelung soll sichergestellt werden, dass die Geräte nicht im Hausmüll landen. Denn Vapes sind Elektrogeräte mit eingebauten Lithium-Ionen-Batterien. Werden sie falsch entsorgt, gehen wertvolle Rohstoffe verloren und es entstehen erhebliche Brandrisiken in Abfallanlagen.
Quelle: Wer Vapes verkauft, muss Vapes auch zurücknehmen ; Stiftung ear
