Sperrmüll

  • Möbel, z. B. Tische Stühle, Sofas, Schränke
  • Teppiche, (Teppich)-Bodenbeläge, Teppichfliesen (gebündelt)
  • Matratzen, Federbetten, Auflagen/Polster für Gartenmöbel
  • Küchenspülen
  • Fahrräder, sperrige Fahrradteile
  • Faltboote, Schlauchboote, Surfbretter, Skier u. ä. Freizeitgeräte; auf ca. 1,50 m kürzen!
  • Kinderwagen
  • sperriges Kinderspielzeug Sandkisten,
  • Schaukelgestelle (zerlegt, ohne Fundamente)
  • sperrige, mechanische Garten- und Hausarbeitsgeräte,
  • Schnellkomposter,
  • Regentonnen,
  • leere Kisten und Koffer
  • Autozubehörteile, die nicht fest mit dem Fahrzeug verbunden sind (z. B. Dachgepäckträger, Kindersitze)
  • Benzin-Rasenmäher; restentleert, ohne Öl oder Benzin
  • Elektro-Altgeräte und Kältegeräte
  • - Bitte ebenfalls zur Abholung anmelden oder die Geräte bei den Recyclinghöfen anliefern.
  • Hausmüll - Hausmüll, z. B. Geschirr, Blumentöpfe, Tapetenreste, verschmutztes Verpackungsmaterial und auch in Säcken, Kartons oder Kisten verpackter oder gebündelter Hausmüll, gehört in die Restmülltonne! Sie können aber auch zusätzliche Mehrmüllsäcke nutzen oder den Restabfall auf den Recyclinghöfen anliefern.
  • Wertstoffe - Wertstoffe gehören in die Wertstoffsammlungen: Glasflaschen in den Glascontainer; Kunststoffverpackungen in den Gelben Sack; Altpapier und leere Kartons in die Grüne Papiertonne.
  • Bau- und Abbruchabfälle - Bau- und Abbruchabfälle, z. B. Steine, Erde, Balken, Bauholz, Zäune aller Art, Maschendraht, Fliesen, Flachglas, Gipskartonplatten o. ä., Dachziegel, Heizkörper, Sanitäreinrichtungen (z. B. Wasch- und WC-Becken, Dusch- und Badewannen), Fenster, Türen, Fußleisten und Laminatböden sind bei den ASF-Recyclinghöfen anzuliefern.
  • Fahrzeugteile - bingen Sie bitte zur Autoverwertung
  • Schadstoffe - Schadstoffhaltige Abfälle, z. B. Chemikalien, Farben, Lacke, Energiesparlampen und Leuchtstoffröhren, können bei den Schadstoffannahmestellen auf den Recyclinghöfen oder beim Schadstoffmobil abgegeben werden.
  • Grünabfälle, - wie z. B. sperriger Baum- oder Strauchschnitt können bei den Recyclinghöfen angeliefert werden.
  • Nicht angemeldeter Sperrmüll - kann in der Tourenplanung nicht berücksichtigt werden und muss daher stehenbleiben.