Gewerbeabfälle

Abfälle zur Verwertung

Das darf nicht im Wertstoff-Container landen:

  • Folien
  • Holz ohne gefährliche Anhaftungen
  • Kunststoffe
  • Textilien
  • Kabelreste
  • Metalle
  • Produktionsabfälle ohne gefährliche Anhaftungen

Das darf nicht im Wertstoff-Container landen:

  • Steine
  • Grüngut
  • Farben und Lacke
  • Nassabfälle
  • Lebensmittel
  • Schlachtabfälle
  • Speisereste
  • Öle
  • Asbest
  • Bauschutt

min

  • Beton
  • Gehwegplatten
  • Fliesen
  • Klinker
  • Zementputz
  • Mörtel
  • Natur-Schiefer
  • Dachziegel (ohne Anhaftungen)
  • Ziegelsteine
  • Kalksandsteine

Das ist nicht verwertbar:

  • Ytong
  • Gips
  • Gipsplatten
  • Glasbausteine
  • Holz
  • Kunststoffe
  • Asbesthaltige Stoffe
  • Faserzementplatten

Bau- und Abbruchmaterial

  • Steine
  • Gehwegplatten
  • Klinker
  • Backsteine
  • Dachziegel
  • Holz AII und AIII
  • Kunststoffe
  • Möbelteile
  • Teppichreste
  • Kabelstücke
  • Metalle
  • Gipshaltige Baustoffe
  • Fliesen
  • Asbesthaltige Baustoffe
  • Faserzementplatten
  • Mineralfaserplatten
  • Dämmung aus künstlicher Mineralfaser

Altholz wird in vier Kategorien eingestuft, die in drei Gruppen erfasst werden. Bei einer Vermischung der Gruppen findet die jeweils höhere (in der Entsorgung teurere) Anwendung.
 

(Kopie 1)

Holz - AI:
  • unbehandeltes Holz, zum Beispiel Paletten oder Gemüsekisten
Holz - AII - AIII
  • anfallende Hölzer aus dem Innenausbau
  • Fußleisten
  • Deckenpaneele
  • Spanplatten
  • Möbelplatten
  • Innentüren
  • Laminat
Holz - A IV - enthält gefährliche oder ist durch gefährliche Stoffe verunreinigt:
  • Bahnschwellen
  • Außentüren
  • Fensterhölzer
  • Dachstuhlhölzer
  • Jägerzäune
  • Palisaden-(zäune)

Speiseabfälle

  • biologisch abbaubare Küchenabfälle:
  • Speise- und Lebensmittelsreste
  • Obst- und Gemüseabfälle
  • Kaffee- und Teefilter
  • Eier und Eierschalen
  • Brot- und Gebäckreste
  • Hülsenfrüchte
  • Öle und Fette
  • Fisch und Fleischwaren
  • Käse, Milch und Milchprodukte
  • Getreideerzeugnisse
  • zurück gegebene, nicht verzehrte Speisen
  • überlagerte, unverpackte Lebensmittel
  • verdorbene, unverpackte Lebensmittel
  • verpackte Lebensmittel; Verpackte Lebensmittel werden in einem separaten Behälter erfasst und in einem eigenen Arbeitsschritt entpackt!
  • Papier, Kartonagen
  • Keramik
  • Metall
  • Glas
  • Holz
  • Plastik, Folie
  • Besteck
  • Blechdosen
  • Alufolie
  • Fettabscheider-Inhalte

Elektro-Alt-Geräte

Für die Entsorgung von typischen elektrischen Gewerbegeräten wie Gewerbekühltruhen, Behandlungsstühlen, Leuchtreklametafeln, usw. wenden Sie sich bitte direkt an die Firma Nordschrott.

Alle haushaltsüblichen Elektro-Alt-Geräte entsorgen Sie wie Privatkunden.

Leuchtstoffröhren / Energiesparlampen/ LED

Großmengen entsorgen Sie direkt über die Rücknahmeorganisation Lightcycle.

Haushaltsübliche Mengen geben Sie auf unseren ASF-Recyclinghöfen ab.

Schadstoffhaltige Abfälle

Auf den ASF-Recyclinghöfen werden auch von Gewerbebetrieben nur haushaltsübliche Schadstoffe in haushaltsüblicher Menge entgegen nehmen und vor allem darf - selbst bei privater Herkunft - die Größe der einzelnen Behälter 20 Liter nicht überschreiten, da wir diese andernfalls nicht regelkonform im Schadstoffcontainer verpacken können.

Informieren Sie sich zur Entsorgung größerer Mengen oder gewerbespezifischen Sonderabfällen vorab bei unseren Gewerbeabfallberatern.