Abfallwirtschafts- und Abfallgebührensatzung des Kreises Schleswig-Flensburg

In der Abfallwirtschaftssatzung (AWS) und der Abfallgebührensatzung (AGS) hat der Kreis Schleswig-Flensburg für den Bereich der privaten Haushaltungen Regelungen zur Abfallentsorgung und die hierfür zu zahlenden Gebühren festgelegt. 

Der Kreis Schleswig-Flensburg hat die ASF mit der Durchführung der öffentlichen Aufgabe der Abfallentsorgung der privaten Haushaltungen beauftragt. Dabei wird das Handeln der ASF von der AWS und AGS bestimmt. 

Die aktuellen Satzungen beruhen auf der vom Kreistag des Kreises Schleswig-Flensburg im Dezember 2012 vollständig neu beschlossenen Abfallwirtschaftssatzung und Abfallgebührensatzung, die danach am 01.01.2013 in Kraft traten. In den Nachfolgejahren wurden beide Satzungen durch entsprechende Beschlüsse angepasst.

Die Satzungen der Vorjahre finden Sie hier.