Kostenrechner Gewerbe 2023

Das Abfallentgelt setzt sich zusammen aus Grund- und Leistungsentgelt.

Tragen Sie die Anzahl der Betriebe und die Anzahl der gewünschten Abfallbehälter ein. Entsprechend Ihrer Auswahl wird nun das monatlich für die Entsorgung der Abfälle zu zahlende Entgelt berechnet. 

Hol- und Bring-Service, kurz: HuBS  ist eine Zusatzleistung, die Sie für Abfallbehälter bis zu einer Größe von 240 Litern beauftragen können.

HuBS bedeutet: Ihre Mülltonnen werden vom Grundstück oder von der Grundstücksgrenze an die nächste vom Sammelfahrzeug befahrbare Straße (Erschließungsstraße) gebracht, geleert und zurückgestellt. Die Abfallbehälter müssen gut sichtbar auf Ihrem Grundstück aufgestellt sein. Der Weg zum Standplatz muss befestigt und ebenerdig sein. Bitte achten Sie im Winter darauf, dass der Weg geräumt und gestreut wird.

Behältergrundentgelt

Das Abfallentgelt ist in ein Grund- und ein Leistungsentgelt aufgeteilt. Um eine größere Entgeltgerechtigkeit zu erreichen, wird zusätzlich zum Grundentgelt ein Behältergrundentgelt als Mindestgrundentgelt erhoben.

Dies wirkt sich jedoch nur dort aus, wo durch einen Gewerbebetrieb zwei oder mehr Restabfallbehälter genutzt werden oder der Restabfall über Behälter mit einem Volumen ab 240-Liter entsorgt wird und das erhobene Grundentgelt für die angeschlossenen Gewerbebetriebe unter dem Behältergrundentgelt liegt.

Biofilterdeckel

Der Biofilterdeckel ist eine Zusatzleistung.
Die Funktionsweise ist ebenso einfach wie wirkungsvoll:

  • Durch die Kunststoffdichtung schließt der Filterdeckel dicht ab, so dass Fliegen nicht mehr in die Tonne eindringen. 
    Wo keine Fliegen sind, kann es keine Maden geben.
  • Das Biofiltermaterial enthält Mikroorganismen, wie sie auch im Waldboden zu finden sind. 
    Sämtliche Gerüche werden neutralisiert. Das freut die menschliche Nase, und Fliegen werden nicht mehr angelockt.
  • Der Besatz mit Schimmelpilzen und Bakterien wird verringert, was besonders ein Vorteil für immunschwache Menschen und Allergiker ist.

Für einen Biofilterdeckel wird ein einmaliges, sofort fälliges Einrichtungsentgelt von 12,60 € (Netto) sowie ab dem 1. des auf die Bereitstellung folgenden Monats ein monatliches Benutzungsentgelt von 1,00 € (Netto) erhoben.

AGB - Tarifordnung - Verbraucherstreitbeilegung

Für die Entsorgung von Abfällen aus anderen Herkunftsbereichen als privaten Haushalten gelten die von der ASF festgelegten Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Zusatzbedingungen sowie die Tarifordnung:

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
in der seit 01.11.2014 gültigen Fassung (PDF 48 KB)

Zusatzbedingungen zu den AGB (PDF, 65 KB)
in der seit 01.01.2012 gültigen Fassung

Tarifordnung der Abfallwirtschaft Schleswig-Flensburg GmbH (ASF) für die Entsorgung von Abfällen aus anderen Herkunftsbereichen als privaten Haushalten (gültig ab 01.01.2024) (PDF 231 KB)

Tarifordnung der Abfallwirtschaft Schleswig-Flensburg GmbH (ASF) für die Entsorgung von Abfällen aus anderen Herkunftsbereichen als privaten Haushalten (gültig ab 01.01.2023) (PDF 160 KB)

Tarifordnung der Abfallwirtschaft Schleswig-Flensburg GmbH (ASF) für die Entsorgung von Abfällen aus anderen Herkunftsbereichen als privaten Haushalten (gültig ab 01.07.2022) (PDF 152 KB)

Tarifordnung der Abfallwirtschaft Schleswig-Flensburg GmbH (ASF) für die Entsorgung von Abfällen aus anderen Herkunftsbereichen als privaten Haushalten (gültig ab 01.01.2022) (PDF 146 KB)

Tarifordnung der Abfallwirtschaft Schleswig-Flensburg GmbH (ASF) für die Entsorgung von Abfällen aus anderen Herkunftsbereichen als privaten Haushalten (gültig ab 01.01.2021) (PDF 198 KB)

Tarifordnung der Abfallwirtschaft Schleswig-Flensburg GmbH (ASF) für die Entsorgung von Abfällen aus anderen Herkunftsbereichen als privaten Haushalten (gültig ab 01.01.2020) (PDF 201 KB)

Tarifordnung der Abfallwirtschaft Schleswig-Flensburg GmbH (ASF) für die Entsorgung von Abfällen aus anderen Herkunftsbereichen als privaten Haushalten (gültig 01.01.2015 - 31.12.2019) (PDF 23 KB)

 

Hinweis zur Streitschlichtung nach VSBG

Hinweis gemäß § 36 VSBG:
Die ASF ist weder verpflichtet noch bereit, an einem Verfahren nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) zur außergerichtlichen Streitbeilegung vor einer Schlichtungsstelle teilzunehmen. 

Hinweis gemäß § 37 VSBG
Für den Fall, dass eine Streitigkeit über einen Verbrauchervertrag durch die ASF  und den Verbraucher nicht beigelegt werden konnte, sind wir verpflichtet, die für ASF zuständige Verbraucherschlichtungsstelle anzugeben. Dies ist:

Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e. V.
Straßburger Str. 8, 77694 Kehl
www.verbraucher-schlichter.de


Die ASF ist jedoch bei Unstimmigkeiten dennoch grundsätzlich an einer außergerichtlichen einvernehmlichen Lösung mit dem Kunden interessiert.