In den Wintermonaten ist es nicht nur kalt – es ist auch dunkel. Kein Wunder, dass Leuchtmittel für Lampen, Lichterketten oder Kerzen jetzt Hochkonjunktur haben. Doch wohin damit, wenn sie nicht mehr leuchten? Wir erklären zusammen mit der Initiative „Mülltrennung wirkt“, wie Leuchtmittel und ihre Verpackungen richtig entsorgt werden.
Ob LED, Halogenlampe oder Lichterkette – Leuchtmittel unterscheiden sich nicht nur in ihrer Technik, sondern auch in ihrer Entsorgung. Doch weil sie auf ersten Blick ähnlich aussehen landen sie dann schnell in der falschen Tonne. Das kann Recyclingprozesse stören oder sogar gefährlich werden. Die richtige Abfalltrennung ist daher entscheidend: Sie schützt nicht nur die Umwelt vor Schadstoffen, sondern sorgt auch dafür, dass wertvolle Rohstoffe recycelt werden können. Hier sind die wichtigsten Regeln:
Ganz wichtig: Ausgediente Energiesparlampen dürfen nicht in die Gelbe Tonne oder den Restmüll entsorgt werden. Sie enthalten kleine Mengen Quecksilber, die auf keinen Fall in den Haushaltsabfall geraten dürfen. Bestandteile wie Kupfer, Aluminium und Zinn dagegen können recycelt werden. Energiesparlampen müssen daher bei einem Recyclinghof oder anderen Sammelstellen, zum Beispiel im Elektrofachhandel oder bei Drogeriemärkten, abgegeben werden.
LED-Lampen werden als Elektrogerät eingestuft. Sie dürfen ebenfalls nicht im Hausmüll entsorgt werden. Auch die Gelbe Tonne ist tabu. Dort hinein gehören ausschließlich Verpackungen, zum Beispiel aus Kunststoff, Metall oder Verbundstoff. LED-Lampen können bei einer zugelassenen Sammelstelle abgegeben werden. Das sind meist Geschäfte, die sie auch verkaufen, oder unsere Recyclinghöfe.
Die Entsorgung von Halogenlampen ist einfach: Sie dürfen in die Restmülltonne. Keinesfalls jedoch kommen sie in die Gelbe Tonne. Glühbirnen sind zwar schon lange verboten, es gibt allerdings noch Restbestände. Auch wenn sie überwiegend aus Glasbauteilen bestehen, dürfen sie auf keinen Fall im Altglascontainer entsorgt werden. Erlischt eine Glühbirne, gehört auch sie in den Restmüll.
Für die Entsorgung von Lichterketten gilt jedoch: niemals in den Restmüll oder die Gelbe Tonne. Auch bei Lichterketten handelt es sich um Elektrogeräte, die im Handel oder auf unseren Recyclinghöfen abgegeben werden müssen.
Vorsicht Brandgefahr: Zubehör richtig entsorgen
Auch leere Batterien und Akkus aus Lampen, Lichterketten und Co. haben nichts im Restmüll oder in der Gelben Tonne zu suchen. Geraten sie im Entsorgungsfahrzeug oder in der Sortieranlage unter Druck, kann es für Mitarbeitende der Entsorgungsunternehmen sogar brandgefährlich werden. Sie müssen daher bei Sammelstellen in Geschäften oder bei Recyclinghöfen abgegeben werden.
Entsorgung von Teelichtern & Kerzengläsern
Ein Teelicht mit dem üblichen Durchmesser von 39 mm brennt etwa drei bis vier Stunden. Danach muss die kleine Aluschale entsorgt werden. Aber bitte nicht in die Gelbe Tonne. Die Aluschale ist keine Verpackung, sie gehört in den Restmüll. Wer möchte, sammelt die Aluschalen und bringt sie zum Recyclinghof. In beiden Fällen kann das Aluminium dann recycelt werden. – Auch die Müllverbrennungsanlage in Kiel trennt das Aluminium aus der Schlacke ab.
Einige Kerzen werden in Glasbehältern verkauft. Diese dürfen allerdings nicht in Glascontainern entsorgt werden, denn auch sie gelten nicht als Verpackung. Das Glas ist außerdem von anderer Beschaffenheit als beispielsweise das von Glasflaschen. Aufgrund der unterschiedlichen Glaszusammensetzung ist ein gemeinsames Einschmelzen nicht möglich. Nicht mehr brauchbare Kerzengläser gehören in die Restmülltonne.
Nicht vergessen: Verpackungen richtig entsorgen!
Oft sind Verpackungen von Leuchtmitteln aus Pappe und gehören in die Papiertonne. Handelt es sich um eine Verpackung mit Sichtfenster, kommt der abgetrennte Kunststoffanteil in die Gelbe Tonne.
Quelle:
Pressemitteilung der Initiative Mülltrennung wirkt vom 13.01.2026
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