Fön kaputt? – Geben Sie ihn einfach beim Discounter ab!

Das sollten Sie über die Rücknahmepflicht von Elektro-Kleingeräten wissen

Seit dem 1. Juli sind Drogeriemärkte, Discounter und Supermärkte, die selbst (hin und wieder) Elektrogeräte anbieten und eine Gesamtverkaufsfläche von mindestens 800 Quadratmetern haben, verpflichtet diese zurück zu nehmen. Kleinere Elektrogeräte können Sie abgeben, auch wenn Sie kein neues Gerät kaufen.

Zu den Kleingeräten zählen alle Elektrogeräte bis zu einer Kantenlänge von max. 25 cm. Das sind zum Beispiel Handys, Rasierapparate oder ein Föhn.

Klein- sowie Großgeräte können Sie weiterhin kostenfrei auf den ASF-Recyclinghöfen entsorgen. Die Öffnungszeiten finden Sie hier.

Einfacher war die fachgerechte Entsorgung von Elektrogeräten noch nie! Deshalb gilt: Bitte keine E-Geräte über die Abfallbehälter entsorgen. Denn so gehen die wertvollen Rohstoffe verloren und können nicht recycelt werden.