Verbrennen von Grünabfällen ist verboten

Gartenabfälle dürfen nicht in der Natur abgeladen oder eigenmächtig verbrannt werden.

So regelt es die aktuelle Pflanzenabfallverordnung des Landes Schleswig-Holstein.

Es gibt wenige Ausnahmefälle für die Außenbereiche — doch auch dann muss das Verbrennen genehmigt werden. Ohne Genehmigung begeht man eine Ordnungswidrigkeit.


Gut zu wissen: Mit Schädlingen befallene Pflanzenteile, hartnäckige Samen- und Wurzelunkräuter sowie problematische Laubabfälle (Eichen- und Kastanienlaub) können ohne Probleme über die Biotonne entsorgt werden. 
Durch die Rottetemperaturen von bis zu 70 Grad in der Bioabfallbehandlungsanlage werden Schädlinge zuverlässig unschädlich gemacht.