Novelle der Bioabfall-Verordnung

Was ändert sich zum 1. Mai?

Plastiktüte befüllt mit Bioabfall; darauf ein pinkes X , da symbolisiert, dass diese Plastiktüten nicht erwünscht sind.

Der 1. Mai ist in diesem Jahr nicht nur der Tag der Arbeit, sondern auch der Tag, ab dem strengere Grenzwerte bei der Bioabfallsammlung gelten. Ziel der Novelle der Bioabfallverordnung ist u.a., den Eintrag von Fremdstoffen – insbesondere von Kunststoffen – in die Böden zu minimieren. Daher sollen Störstoffe von vornherein aus den Biotonnen und damit aus den Bioabfall-Behandlungsprozessen (Vergärung bzw. Kompostierung) herausgehalten werden.

Die gute Nachricht: für die ASF-Kundinnen und -Kunden ändert sich in der Praxis eigentlich nichts: Schon heute bleibt eine falsch befüllte Biotonne stehen. Ein Tonnenanhänger informiert, was dann zu tun ist.
Grundsätzlich ist die Qualität der von der ASF eingesammelten Bioabfälle gut. Der aus den Schleswig-Flensburger Bioabfällen gewonnene Kompost ist mit einem Gütesiegel versehen.

Dennoch nehmen wir den 1. Mai gern zum Anlass nochmals auf unsere Kampagne #wirfuerbio aufmerksam zu machen. Seit 2018 gilt: „Kein Plastik in die Biotonne! Auch kompostierbare Plastiktüten dürfen nicht in die Biotonne.“