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  • Abfall-ABC: Roller / Moped  
    Abfallart: Sonstiger Abfall
    Entsorgung: 

    keine Annahme auf den Recyclinghöfen

    Anerkannte Altautoannahmestellen im Kreis Schleswig-Flensburg nennt Ihnen die Kreisverwaltung ; (04621) 87 - 0

     
  • Abfall-ABC: Schwimmweste, Rettungsweste  
    Abfallart: Restabfall, Sonstiger Gefährlicher Abfall
    Entsorgung: 

    Feststoff-Schwimmwesten sind Restabfall.

    Bei aufblasbaren Rettungswesten sind enthaltene CO₂-Patronen, sonstige Metallteile oder Elektronikkomponenten getrennt zu entsorgen. 

    Gefüllte CO₂-Patronen in aufblasbaren Rettungswesten werden  als gefährlicher Abfall eingestuft, da sie Druckgasbehälter sind. Um diese sicher zu entsorgen, entleeren Sie bitte die CO₂-Patronen und führen sie dem Altmetall-Abfall zu. Am einfachsten geht dies natürlich über das Aufblasen der Rettungsweste.

    Gleiches gilt für sonstige Metallteile, die falls möglich ebenfalls abgetrennt und der Metallverwertung zugeführt werden müssen.


    Sollten in der Rettungsweste elektronische Komponenten wie z. B. eine Seenotleuchte oder ein Seenotsender installiert sein, müssen diese als Elektroschrott entsorgt werden oder gemäß Angaben des jeweiligen Herstellers. Sofern sie nicht fest verbaut sind, müssen Batterien oder Akkus ebenfalls separat entsorgt werden.

     
  • Abfall-ABC: Autoglas, -scheibe  
    Abfallart: Sonstiger Abfall
    Entsorgung: 

    anerkannte Altautoannahmestelle - kostenpflichtig

    Autoscheiben werden auf unseren Recyclinghöfen nicht angenommen,

    Anerkannte Altautoannahmestellen im Kreis Schleswig-Flensburg nennt Ihnen die Kreisverwaltung ; (04621) 87 - 0

     
  • Abfall-ABC: Glaswolle  
    Abfallart: Gefährlicher Abfall
    Entsorgung: 

    ASF-Recyclinghof - staubdicht verpackt, kostenpflichtig (Bauabfall)

    Diese Abfälle dürfen auf den Recyclinghöfen aufgrund der gesundheitsgefährdenden Faserstäube ausschließlich in (handelsüblichen) Kunststoffsäcken staubdicht verpackt angenommen werden.

    Ein Verpacken auf dem Recyclinghof ist nicht zulässig!

    Die Flensburger Recyclinghöfe nehmen Dämmmaterial nicht an.

     
  • Abfall-ABC: Mineralfaser  
    Abfallart: Gefährlicher Abfall
    Entsorgung: 

    ASF-Recyclinghof - staubdicht verpackt, kostenpflichtig (Bauabfall)

    Diese Abfälle dürfen auf den Recyclinghöfen aufgrund der gesundheitsgefährdenden Faserstäube ausschließlich in (handelsüblichen) Kunststoffsäcken staubdicht verpackt angenommen werden.

    Ein Verpacken auf dem Recyclinghof ist nicht zulässig!

    Die Flensburger Recyclinghöfe nehmen Dämmmaterial nicht an.

     
  • Abfall-ABC: Mineralwolle  
    Abfallart: Gefährlicher Abfall
    Entsorgung: 

    ASF-Recyclinghof - staubdicht verpackt, kostenpflichtig (Bauabfall)

    Diese Abfälle dürfen auf den Recyclinghöfen aufgrund der gesundheitsgefährdenden Faserstäube ausschließlich in (handelsüblichen) Kunststoffsäcken staubdicht verpackt angenommen werden.

    Ein Verpacken auf dem Recyclinghof ist nicht zulässig!

    Die Flensburger Recyclinghöfe nehmen Dämmmaterial nicht an.

     
  • Abfall-ABC: Kadaver  
    Abfallart: Sonstiger Abfall
    Entsorgung: 

    Tierkörperbeseitigungsanlage - ggf. kostenpflichtig

    Tote Kleinsttiere wie Meerschweinchen, Hamster, Vögel, Mäuse oder Ratten können - am besten verpackt in eine Plastiktüte - über den Restabfall entsorgt werden.

    Informationen zur Tierkörperbeseitigung im Kreis Schleswig-Flensburg

     
  • Abfall-ABC: Tierkadaver  
    Abfallart: Sonstiger Abfall
    Entsorgung: 

    Tierkörperbeseitigungsanlage - ggf. kostenpflichtig

    Tote Kleinsttiere wie Meerschweinchen, Hamster, Vögel, Mäuse oder Ratten können - am besten verpackt in eine Plastiktüte - über den Restabfall entsorgt werden.

    Informationen zur Tierkörperbeseitigung im Kreis Schleswig-Flensburg

     
  • Containerservice - Für jeden Abfall den passenden Container  
    Für jeden Abfall den passenden Container  
  • Abfall-ABC: Dämmmaterial, Mineralwolle, Glaswolle  
    Abfallart: Gefährlicher Abfall
    Entsorgung: 

    ASF-Recyclinghof - staubdicht verpackt, kostenpflichtig (Bauabfall)

    Diese Abfälle dürfen auf den Recyclinghöfen aufgrund der gesundheitsgefährdenden Faserstäube ausschließlich in (handelsüblichen) Kunststoffsäcken staubdicht verpackt angenommen werden.

    Ein Verpacken auf dem Recyclinghof ist nicht zulässig!

    Die Flensburger Recyclinghöfe nehmen Dämmmaterial nicht an.